21.12.2022
Dezemberhilfe für Gas- und Fernwärme – Meldefrist endet im Dezember 2022
Mit der Dezember-Soforthilfe werden Handwerksbetrieben einmalig Kosten für Gas und Fernwärme vom Staat erstattet. Die meisten Betriebe erhalten die Dezember-Soforthilfen automatisch. Einige müssen hierfür jedoch ihren Energieversorger aktiv ansprechen und ihm mitteilen, dass sie anspruchsberechtigt sind. Diese Frist endet am 31. Dezember 2022.
Alle Betriebe, die bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen und über eine "registrierende Leistungsmessung" (RLM) abgerechnet werden, müssen ihrem Lieferanten in Textform mitteilen, dass sie die Voraussetzungen zur Einmalentlastung im Dezember 2022 nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) erfüllen. Die Meldepflicht betrifft in der Regel Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden bei einer Ausspeiseleistung von über 500 kW. Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 1 letzter Satz des EWSG.
Achtung, wer diese Frist verstreichen lässt, hat keinen Rechtsanspruch auf eine Erstattung!
WEITERE INFORMATIONEN
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/BJNR205100022.html
STROM- UND GASPREISBREMSE 2023
Handwerksbetriebe sollen bei den Gas- und Stromkosten entlastet werden. Die staatlichen Preisbremsen sollen ab 1. März 2023 und rückwirkend zum 1. Januar kommen.
Gaspreisbremse: Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr soll der Preis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt: für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden. So bleibt noch ein Anreiz Energie einzusparen.
Strompreisbremse: Der Strompreis für kleine Unternehmen wird bei 40 Cent (Endkundenpreis) pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen im Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch beträgt der Deckel 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.
WEITERE INFORMATIONEN
https://www.hwk-muenster.de/de/betriebsfuehrung/nachhaltigkeit-umwelt-energie/energieeffizienz
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UNTERSTÜTZUNG FÜR BETRIEBE BEI ENERGIEEFFIZIENZMAßNAHMEN
Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise.
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Dr. Klaus Landrath | Mail: klaus.landrath@hwk-muenster.de | Telefon: 0251 705-1310